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   BGH, 09.12.1981 - 3 StR 417/81   

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https://dejure.org/1981,7599
BGH, 09.12.1981 - 3 StR 417/81 (https://dejure.org/1981,7599)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1981 - 3 StR 417/81 (https://dejure.org/1981,7599)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 3 StR 417/81 (https://dejure.org/1981,7599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Tatentschlusses zum Totschlag, wenn der Täter zwei Messerstiche auf Brust, Kopf oder Hals des Opfers geführt hat - Möglichkeit des Rücktritts vom Versuch, wenn das Opfer die beiden Stöße mit dem Messer abgewehrt hat und der Angeklagte weggezogen wurde - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77

    Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 09.12.1981 - 3 StR 417/81
    Daß bereits das bloße Vorliegen des § 21 StGB die Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigen kann (BGHSt 16, 360; 27, 298, 299), [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]hat das Landgericht bedacht.
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 09.12.1981 - 3 StR 417/81
    Daß bereits das bloße Vorliegen des § 21 StGB die Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigen kann (BGHSt 16, 360; 27, 298, 299), [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]hat das Landgericht bedacht.
  • BGH, 16.10.1981 - 3 StR 332/81

    Minderschwerer Fall des Totschlags; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 09.12.1981 - 3 StR 417/81
    Dem entnimmt der Senat, daß die Strafkammer bei der Ablehnung der Anwendung des § 213 StGB auch die Möglichkeit nicht übersehen hat, die Tat könne, weil sie nicht vollendet worden ist, als minder schwerer Fall angesehen werden (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 - und vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 380/81; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 50 Rdn 2 a.E.).
  • BGH, 30.10.1981 - 3 StR 380/81

    Vorliegen eines minder schweren Falls des Totschlags - Strafmilderung beim

    Auszug aus BGH, 09.12.1981 - 3 StR 417/81
    Dem entnimmt der Senat, daß die Strafkammer bei der Ablehnung der Anwendung des § 213 StGB auch die Möglichkeit nicht übersehen hat, die Tat könne, weil sie nicht vollendet worden ist, als minder schwerer Fall angesehen werden (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 - und vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 380/81; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 50 Rdn 2 a.E.).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 746/84

    Berücksichtigung einer in der Hauptsache nicht verlesenen Aussage -

    Zu diesen wesentlichen Umständen gehören auch die verminderte Schuldfähigkeit und die Tatsache, daß die Tat nur versucht wurde (BGH, Strafverteidiger 1981, 181; 1981, 336; BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 380/81 - BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81

    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung - Überprüfung des Vorliegens

    Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich das Landgericht der Möglichkeit bewußt gewesen ist, allein wegen des Vorliegens des § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 1981 - 4 StR 595/81, 9. Juli 1981 - 4 StR 338/81, 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81; BGH bei Holtz MDR 1980, 104) oder des § 23 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 417/81, Beschlüsse vom 16. und 30. Oktober 1981 - 3 StR 332/81 und 3 StR 380/81) den Strafrahmen des § 308 Abs. 2 StGB anwenden zu können (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., 1981, § 50 Rdn. 2).
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